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Neue Vorschriften für Karnevalswagen!
Ab sofort müssen Umzugswagen eine Betriebserlaubnis haben!
Es gibt einen neuen Erlass aus dem Verkehrsministerium der die Karnevalswagen betrifft. Alle Wagen auf denen Personen mitfahren können, müssen eine Betriebserlaubnis haben. Wer weder einen Fahrzeugschein noch eine Fahrgestellnummer hat, muss diese neu beantragen. Sonst dürfen die Wagen nicht mitfahren. Nun muss bis zum Rosenmontag am 3. März die Genehmigung eingeholt werden.
Aus diesem aktuellen Anlass wird ein Informationsveranstaltung stattfinden am:
Mittwoch 08.01.25 um 19:00 Uhr im Haus der Begegnung
Anschließend findet die Zugbesprechung statt.
Wir bitten dringend darum an diesem Termin teilzunehmen!