Für den Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen, wie z.B. Schützen- oder Karnevalsumzügen, können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von der StVZO, der StVO und der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden. So ist es beispielsweise möglich, ausnahmsweise Personen sitzend oder stehend auf der Ladefläche zu befördern und Zugfahrzeuge mit Anhängern mit den Fahrerlaubnisklassen 5 bzw. L oder T zu fahren.
Werden für die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis eingesetzt oder werden Fahrzeuge für die Teilnahme wesentlich verändert, ist vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle erforderlich.
Der Begutachtungsumfang und die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen” festgelegt. So gibt es z.B. folgende Vorgaben für die Beförderung von Personen:
Weitere Einzelheiten zu den technischen Anforderungen und dem Begutachtungs- / Ausnahmeverfahren erhalten Sie von Ihrem TÜV-Sachverständigen vor Ort oder über unsere kostenlose Hotline 0800 80 70 60 0.
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Hannover, 06.02.2012
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